DRW.Tips, Infos rund um die diagnostischen Referenzwerte und Dosismanagement

Wir beraten Sie gern zu dem Thema Qualitätssicherung beim Röntgen.

Bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen ist in regelmäßigen Zeitabständen eine Konstanzprüfung durchzuführen.

Diese Prüfung ist ein Teil der Anwendung und fällt unter den Begriff „technische Durchführung“

(§ 24 Abs. 2 RöV, § 30 RöV).

Es ist in jeweiligen nationalen Bestimmungen festgelegt, welche Parameter zu prüfen sind, welche Grenzwerte einzuhalten sind,

welche Prüfverfahren anzuwenden und welche Prüfkörper zu benutzen sind.

Die Bezugswerte der Konstanzprüfung werden bei der (Teil-)Abnahmeprüfung mit Messmitteln des Betreibers festgelegt.

Anfrage von der Kontaktseite der NDTMED Röntgentechnik

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Fragen in der technischen Röntgendiagnostik

Wir haben jahrelange Erfahrung bei Konstanzprüfungen / Abnahmen / Beratungen bei Fragen zur Qualitätssicherung der Ärztliche Stellen im Bereich Röntgen.

Wir bieten Ihnen eine kosteneffektive und professionelle Abwicklung für nahezu alle Röntgenanlagen am Markt.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Betreuung Ihrer Anlagen.

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