Wichtige Schwellenwerte für beruflich exponierte Personen
Der Grenzwert für die effektive Dosis zum Schutz von beruflich strahlenexponierten Personen beträgt 20 Millisievert im Kalenderjahr (§ 78 (1) Strahlenschutzgesetz).
Im Einzelfall kann die zuständige Behörde für ein einzelnes Jahr 50 Millisievert zulassen, für fünf aufeinanderfolgende Jahre dürfen jedoch 100 Millisievert nicht überschritten werden. Die Berufslebensdosis darf 400 Millisievert nicht übersteigen (§ 77 Strahlenschutzgesetz).
Diese Dosisgrenzwerte gelten für Frauen und Männer gleichermaßen. Allerdings darf bei Frauen im gebärfähigen Alter die Organ-Äquivalentdosis (Organdosis) des Uterus nur maximal 2 Millisievert pro Monat betragen. Bei schwangeren Frauen beträgt der Grenzwert für das ungeborene Kind 1 Millisievert vom Zeitpunkt der Bekanntgabe bis zum Ende der Schwangerschaft (§ 78 (4) Strahlenschutzgesetz).