DRW.Tips, Infos rund um die diagnostischen Referenzwerte und Dosismanagement

Diagnostische Referenzwerte

Damit eine Überschreitung eines Diagnostische Referenzwerte nachvollziehbar begründet werden kann, soll aus den zu jeder einzelnen Untersuchung aufzuzeichnenden Angaben zur Exposition, ggf. auch im Zusammenspiel mit den Angaben zur rechtfertigenden Indikation, eindeutig hervorgehen, welche Umstände dieses Einzelfalls dazu beigetragen haben können, dass der über mehrere Anwendungen gemittelte Wert den Diagnostische Referenzwerte überschreitet. Leitfaden des Bundesamtes für Strahlenschutz vom 15.8.2017 beschreiben Hintergründe zur Handhabung der DRW. Teilweise wird auch geschlussfolgert, dass eine kontinuierliche Auswertung der letzten 10 – 20 Röntgenanwendungen zum Vergleich mit den Diagnostische Referenzwerte erfolgen solle.

Dokumentationspflichten, Dosismanagementsystem

Damit eine Überschreitung eines Diagnostische Referenzwerte nachvollziehbar begründet werden kann, soll aus den zu jeder einzelnen Untersuchung aufzuzeichnenden Angaben zur Exposition, ggf. auch im Zusammenspiel mit den Angaben zur rechtfertigenden Indikation, eindeutig hervorgehen, welche Umstände dieses Einzelfalls dazu beigetragen haben können, dass der über mehrere Anwendungen gemittelte Wert den Diagnostische Referenzwerte überschreitet. Leitfaden des Bundesamtes für Strahlenschutz vom 15.8.2017 beschreiben Hintergründe zur Handhabung der DRW. Teilweise wird auch geschlussfolgert, dass eine kontinuierliche Auswertung der letzten 10 – 20 Röntgenanwendungen zum Vergleich mit den Diagnostische Referenzwerte erfolgen solle.

Meldepflichtiges bedeutsames Vorkommnis

Ob ein sonstiges oder ein behördlich meldepflichtiges bedeutsames Vorkommnis vorliegt, wird in § 108 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass der Eintritt eines Notfalls, Störfalls oder eines sonstigen bedeutsamen Vorkommnisses der zuständigen Behörde unverzüglich gemäß Absatz 2 gemeldet wird. 2Ein sonstiges Vorkommnis ist insbesondere dann bedeutsam, wenn ein in den Anlagen 14 oder 15 genanntes Kriterium erfüllt ist.) festgelegt. Die Meldung und Aufarbeitung des Vorkommnisses sind unabhängig davon, ob ein reales oder beinahe Vorkommnis vorliegt. Ursachen und Auswirkungen des Vorkommnisses unverzüglich systematisch zu untersuchen, die Ergebnisse zu dokumentieren und über 30 Jahre zu archivieren.

 

    Wir beraten Sie gern zu dem Thema Qualitätssicherung beim Röntgen.

    Bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen ist in regelmäßigen Zeitabständen eine Konstanzprüfung durchzuführen.

    Diese Prüfung ist ein Teil der Anwendung und fällt unter den Begriff „technische Durchführung“

    (§ 24 Abs. 2 RöV, § 30 RöV).

    Es ist in jeweiligen nationalen Bestimmungen festgelegt, welche Parameter zu prüfen sind, welche Grenzwerte einzuhalten sind,

    welche Prüfverfahren anzuwenden und welche Prüfkörper zu benutzen sind.

    Die Bezugswerte der Konstanzprüfung werden bei der (Teil-)Abnahmeprüfung mit Messmitteln des Betreibers festgelegt.

    Anfrage von der Kontaktseite der NDTMED Röntgentechnik

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    Fragen in der technischen Röntgendiagnostik

    Wir haben jahrelange Erfahrung bei Konstanzprüfungen / Abnahmen / Beratungen bei Fragen zur Qualitätssicherung der Ärztliche Stellen im Bereich Röntgen.

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    Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Betreuung Ihrer Anlagen.

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