DRW.Tips, Infos rund um die diagnostischen Referenzwerte und Dosismanagement

Wichtige Schwellenwerte für deterministische Strahlenwirkungen

Um das Gesundheitsrisiko von beruflich strahlenexponierten Personen durch Röntgenstrahlung möglichst gering zu halten, hat das Bundesamt für Strahlenschutz Dosisgrenzwerte definiert.

Je nach Höhe der Strahlendosis können akute Strahlenschäden (deterministische Strahlenwirkungen) auftreten, die durch medizinisches digitales Röntgen allein allerdings nicht erreicht werden.

Die Richtlinie basiert auf dem neuesten wissenschaftlichen Standard und hat das Ziel, einen umfassenden Schutz vor ionisierender, also energiereicher Strahlung zu gewährleisten.

Grenzwerte von Strahlendosen und deren akute Strahlenschädigungen

Die folgende Tabelle enthält einige Schwellenwerte für akute Strahlenschäden (deterministische Strahlenwirkungen), um die Einordnung der Dosis- und Grenzwerte zu erleichtern.

Strahlendosis

Akute Strahlenschädigung

100 mSv

Unterer Schätzwert des Schwellenwerts für Schädigungen eines Ungeborenen

1.000 mSv

Bei akuter Exposition treten ab diesem Schwellenwert akute Strahleneffekte auf (zum Beispiel Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen)

2.000 mSv

Bei akuter Exposition treten ab diesem Schwellenwert Hautrötungen auf

3.000 - 4.000 mSv

Ohne medizinische Eingreifen sterben bei dieser Dosis 50 Prozent der exponierten Personen nach 3-6 Wochen, wenn es sich um eine in kurzer Zeit erfahrene Strahlenbelastung handelt (LD50)

> 8.000 mSv

Ohne entsprechende medizinische Behandlung bestehen nur geringe Überlebenschancen, wenn es sich um eine in kurzer Zeit erfahrene Strahlenbelastung handelt

 

Alle Angaben in diesem Beitrag unter Vorbehalt und ohne Gewähr.

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    Bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen ist in regelmäßigen Zeitabständen eine Konstanzprüfung durchzuführen.

    Diese Prüfung ist ein Teil der Anwendung und fällt unter den Begriff „technische Durchführung“

    (§ 24 Abs. 2 RöV, § 30 RöV).

    Es ist in jeweiligen nationalen Bestimmungen festgelegt, welche Parameter zu prüfen sind, welche Grenzwerte einzuhalten sind,

    welche Prüfverfahren anzuwenden und welche Prüfkörper zu benutzen sind.

    Die Bezugswerte der Konstanzprüfung werden bei der (Teil-)Abnahmeprüfung mit Messmitteln des Betreibers festgelegt.

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