Wichtige Schwellenwerte für deterministische Strahlenwirkungen
Um das Gesundheitsrisiko von beruflich strahlenexponierten Personen durch Röntgenstrahlung möglichst gering zu halten, hat das Bundesamt für Strahlenschutz Dosisgrenzwerte definiert.
Je nach Höhe der Strahlendosis können akute Strahlenschäden (deterministische Strahlenwirkungen) auftreten, die durch medizinisches digitales Röntgen allein allerdings nicht erreicht werden.
Die Richtlinie basiert auf dem neuesten wissenschaftlichen Standard und hat das Ziel, einen umfassenden Schutz vor ionisierender, also energiereicher Strahlung zu gewährleisten.
Grenzwerte von Strahlendosen und deren akute Strahlenschädigungen
Die folgende Tabelle enthält einige Schwellenwerte für akute Strahlenschäden (deterministische Strahlenwirkungen), um die Einordnung der Dosis- und Grenzwerte zu erleichtern.
Strahlendosis | Akute Strahlenschädigung |
100 mSv | Unterer Schätzwert des Schwellenwerts für Schädigungen eines Ungeborenen |
1.000 mSv | Bei akuter Exposition treten ab diesem Schwellenwert akute Strahleneffekte auf (zum Beispiel Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen) |
2.000 mSv | Bei akuter Exposition treten ab diesem Schwellenwert Hautrötungen auf |
3.000 - 4.000 mSv | Ohne medizinische Eingreifen sterben bei dieser Dosis 50 Prozent der exponierten Personen nach 3-6 Wochen, wenn es sich um eine in kurzer Zeit erfahrene Strahlenbelastung handelt (LD50) |
> 8.000 mSv | Ohne entsprechende medizinische Behandlung bestehen nur geringe Überlebenschancen, wenn es sich um eine in kurzer Zeit erfahrene Strahlenbelastung handelt |
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