Umsetzung der Euratom Richtlinie
Neue europäische Vorgaben sollen umfassenden Strahlenschutz gewährleisten
Mit der Umsetzung der europäischen EURATOM Richtlinie soll der Strahlenschutz am Arbeitsplatz für die Bevölkerung und in der Medizin weiter verbessert werden.
Die Richtlinie basiert auf dem neuesten wissenschaftlichen Standard und hat das Ziel, einen umfassenden Schutz vor ionisierender, also energiereicher Strahlung zu gewährleisten.
wesentlichen Neuerungen der Euratom Richtlinie
Ein verbesserter Strahlenschutz bei natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen, die sich in Böden und Gesteinen der Erdkruste finden und infolge industrieller Verarbeitung ein Gesundheitsrisiko darstellen können
Maßnahmen zum Schutz vor dem natürlich vorkommenden radioaktiven Edelgas Radon, das an Arbeitsplätzen und in Wohngebäuden auftreten und Lungenkrebs verursachen kann
Regelungen zur Bewältigung radiologischer Altlasten
Regelungen zur natürlichen Radioaktivität in Baustoffen
Detaillierte Vorgaben für die Notfallplanung und die verstärkte Kooperation aller Mitgliedsstaaten zum Zweck eines einheitlichen Handelns im Notfall
Klare Vorgaben für medizinische Früherkennungsuntersuchungen mit Röntgenstrahlung, um nicht erforderliche Röntgenuntersuchungen zu vermeiden
Die Richtlinie war bis zum 6. Februar 2018 in nationales Recht umzusetzen.
Bereits seit Oktober 2017 und in vollständigem Umfang seit 31. Dezember 2018, setzen das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sowie die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) die EURATOM-Richtlinie 2013/59 um und bilden das neue gesetzliche Fundament des Strahlenschutzrechts in Deutschland.
Die Röntgenverordnung (RöV) und die alte Strahlenschutzverordnung sind damit außer Kraft gesetzt.