DRW.Tips, Infos rund um die diagnostischen Referenzwerte und Dosismanagement

Umsetzung der Euratom Richtlinie

Neue europäische Vorgaben sollen umfassenden Strahlenschutz gewährleisten

Mit der Umsetzung der europäischen EURATOM Richtlinie soll der Strahlenschutz am Arbeitsplatz für die Bevölkerung und in der Medizin weiter verbessert werden.

Die Richtlinie basiert auf dem neuesten wissenschaftlichen Standard und hat das Ziel, einen umfassenden Schutz vor ionisierender, also energiereicher Strahlung zu gewährleisten.

wesentlichen Neuerungen der Euratom Richtlinie

Ein verbesserter Strahlenschutz bei natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen, die sich in Böden und Gesteinen der Erdkruste finden und infolge industrieller Verarbeitung ein Gesundheitsrisiko darstellen können

Maßnahmen zum Schutz vor dem natürlich vorkommenden radioaktiven Edelgas Radon, das an Arbeitsplätzen und in Wohngebäuden auftreten und Lungenkrebs verursachen kann

Regelungen zur Bewältigung radiologischer Altlasten

Regelungen zur natürlichen Radioaktivität in Baustoffen

Detaillierte Vorgaben für die Notfallplanung und die verstärkte Kooperation aller Mitgliedsstaaten zum Zweck eines einheitlichen Handelns im Notfall

Klare Vorgaben für medizinische Früherkennungsuntersuchungen mit Röntgenstrahlung, um nicht erforderliche Röntgenuntersuchungen zu vermeiden

Die Richtlinie war bis zum 6. Februar 2018 in nationales Recht umzusetzen.

Bereits seit Oktober 2017 und in vollständigem Umfang seit 31. Dezember 2018, setzen das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sowie die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) die EURATOM-Richtlinie 2013/59 um und bilden das neue gesetzliche Fundament des Strahlenschutzrechts in Deutschland.

Die Röntgenverordnung (RöV) und die alte Strahlenschutzverordnung sind damit außer Kraft gesetzt.

    Wir beraten Sie gern zu dem Thema Qualitätssicherung beim Röntgen.

    Bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen ist in regelmäßigen Zeitabständen eine Konstanzprüfung durchzuführen.

    Diese Prüfung ist ein Teil der Anwendung und fällt unter den Begriff „technische Durchführung“

    (§ 24 Abs. 2 RöV, § 30 RöV).

    Es ist in jeweiligen nationalen Bestimmungen festgelegt, welche Parameter zu prüfen sind, welche Grenzwerte einzuhalten sind,

    welche Prüfverfahren anzuwenden und welche Prüfkörper zu benutzen sind.

    Die Bezugswerte der Konstanzprüfung werden bei der (Teil-)Abnahmeprüfung mit Messmitteln des Betreibers festgelegt.

    Anfrage von der Kontaktseite der NDTMED Röntgentechnik

    Dieses Formular ist durch Aimy Captcha-Less Form Guard geschützt

    Deom Image

    Fragen in der technischen Röntgendiagnostik

    Wir haben jahrelange Erfahrung bei Konstanzprüfungen / Abnahmen / Beratungen bei Fragen zur Qualitätssicherung der Ärztliche Stellen im Bereich Röntgen.

    Wir bieten Ihnen eine kosteneffektive und professionelle Abwicklung für nahezu alle Röntgenanlagen am Markt.

    Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Betreuung Ihrer Anlagen.

    Adresse

    NDTMED/DRW Tips
    Raiffeisenstrasse 1
    D-67294 Ilbesheim

    +49 (0) 6355 / 86 39 2 75
    info( @ )DRW.Tips
    Mo-Fr: 08.00 - 18.00

    Wir benutzen Cookies

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.